Hinweis zu Rücknahmepflichten nach Altölverordnung
Hinweis zu Rücknahmepflichten nach Altölverordnung
Gemäß Altölverordnung sind wir verpflichtet, gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos zurückzunehmen, um diese fachgerecht zu entsorgen.
Dies gilt auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
Sie können daher die gebrauchten Öle, Ölfilter oder beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle zur kostenlosen ordnungsgemäßen Entsorgung an uns übersenden.